Änderung des Börsegesetzes 2018 – Umsetzung Aktionärsrechte-RL
Die Richtlinie (EU) 2017/828 (Aktionärsrechte-RL II) ist bis 10.6.2019 in nationales Recht umzusetzen. Die nationale Umsetzung erfolgt hinsichtlich der Identifizierung der Aktionäre sowie der Transparenz bei institutionellen Anlegern, bei Vermögensverwaltern und bei Stimmrechtsberatern durch eine Änderung des Börsegesetzes. Die übrigen Neuerungen in der RL werden vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz im Aktiengesetz gesondert umgesetzt.