Die EBA veröffentlichte am 25.2.2019 die finalen Leitlinien zu Auslagerungsvereinbarungen. Sie kommt damit ihrem Mandat gem. Art. 74 Abs. 3 der Richtlinie 2013/36 (CRD IV) nach. Die Leitlinien dienen der Aktualisierung der CEBS-Leitlinien aus dem Jahr 2006 und berücksichtigen zudem den finalen Bericht der EBA über die Empfehlungen zur Auslagerung an Cloud-Anbieter (vgl. dazu EBA/REC/2017/03).