Änderung der ÜberweisungsVO
Anfang April 2019 wurde der finale Rechtstext zur Änderung der ÜberweisungsVO im Amtsblatt veröffentlicht. Folgende zwei Anpassungen sind vorgesehen:
Für grenzüberschreitende EUR-Überweisungen aus Nicht-EUR-Staaten (zB Euro-Überweisungen aus Ungarn nach Österreich) sollen keine höheren Entgelte als für Inlandsüberweisungen in nationaler Währung (zB HUF-Überweisung innerhalb Ungarn) verlangt werden dürfen.