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§§ 1415, 1416 ABGB: Anwendung auf strittige Forderungen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2019/2564ÖBA 2019, 298 Heft 4 v. 15.4.2019

§§ 1415, 1416 ABGB.

Ob die Tilgungsregeln der §§ 1415, 1416 ABGB auf strittige und insb auf prozessgegenständliche Forderungen anzuwenden sind, ist strittig.

OGH 25. 10. 2018, 6 Ob 193/18b

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