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5. Geldwäscherichtlinie – die daraus resultierenden Änderungen und Neuerungen

AbhandlungenMag. Dr. Fabian Sylle1)1)Der Autor ist Dienstnehmer der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und vertritt seine persönliche Meinung.ÖBA 2019, 285 Heft 4 v. 15.4.2019

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben sich im Rahmen der Trilogverhandlungen am 15.12.2017 auf die Novellierung der 4. Geldwäscherichtlinie geeinigt, wobei die überarbeitete Richtlinie als 5. Geldwäscherichtlinie bezeichnet wird. Die Richtlinie (EU) 2018/843 ist am 19.6.2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und mit 9.7.2018 in Kraft getreten. Von den Mitgliedstaaten ist die 5. Geldwäscherichtlinie bis 10.1.2020 in nationales Recht umzusetzen.

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