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5. Zahlungsverkehr

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2019, 239 Heft 4 v. 15.4.2019

Änderung der ÜberweisungsVO

Seit Anfang März 2019 ist die Änderung der ÜberweisungsVO final beschlossen. Folgende zwei Anpassungen, die grundsätzlich ab 15.12.2019 anwendbar sind, wurden gesetzt:

Für grenzüberschreitende EUR-Überweisungen aus Nicht-EUR-Staaten (z.B. Euro-Überweisungen aus Ungarn nach Österreich) sollen keine höheren Entgelte als für Inlandsüberweisungen in nationaler Währung (z.B. HUF-Überweisung innerhalb Ungarn) verlangt werden dürfen.

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