Änderung der ÜberweisungsVO
Seit Anfang März 2019 ist die Änderung der ÜberweisungsVO final beschlossen. Folgende zwei Anpassungen, die grundsätzlich ab 15.12.2019 anwendbar sind, wurden gesetzt:
Für grenzüberschreitende EUR-Überweisungen aus Nicht-EUR-Staaten (z.B. Euro-Überweisungen aus Ungarn nach Österreich) sollen keine höheren Entgelte als für Inlandsüberweisungen in nationaler Währung (z.B. HUF-Überweisung innerhalb Ungarn) verlangt werden dürfen.