Goldplating
Das Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019 wurde am 27. Februar im Ministerrat beschlossen. Auch wenn wichtige von uns geforderte Anliegen wie die Anpassung bei der Vorfälligkeitsentschädigung noch nicht berücksichtigt wurden, gibt es dennoch gewisse Fortschritte. Mit dem Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019 werden die folgenden Gesetze geändert: UGB, AIFMG, BWG, ESAEG, Börsegesetz, Immobilien-Investmentfondsgesetz, Investmentfondsgesetz, VAG, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, Bilanzbuchhaltungsgesetz und Abfallwirtschaftsgesetz.