Zahlungsdiensterichtlinie II (PSD II)
Guidelines zum Fraud Reporting
Gemäß den final vorliegenden EBA-Guidelines zum Fraud Reporting sind Betrugsfälle im Zahlungsverkehr an die FMA (in weiterer Folge an die EBA) zu melden. Die Guidelines traten grundsätzlich mit Jänner 2019 in Kraft, wobei Meldungen erst später zu erfolgen haben.