§ 69 Abs 1 Z 4 AVG (implizit)
§ 58 Abs 1 Z 10 BaSAG
Ist ein (Vorstellungs-)Bescheid noch nicht rechtskräftig, so kann seine Existenz eine Rechtsverletzung durch einen früheren (Vorstellungs-)Bescheid, der sich inhaltlich teilweise mit ihm deckt, nicht ausschließen.