§§ 879, 937 ABGB
Art 17 WG.
Eine Vereinbarung, wonach Einwendungen aus dem Grundgeschäft auch dann ausgeschlossen sein sollen, wenn sich seine Parteien im Prozess gegenüberstehen, ist unwirksam.
§§ 879, 937 ABGB
Art 17 WG.
Eine Vereinbarung, wonach Einwendungen aus dem Grundgeschäft auch dann ausgeschlossen sein sollen, wenn sich seine Parteien im Prozess gegenüberstehen, ist unwirksam.