Spekulative Immobilienfinanzierung
Ausgelöst durch Interpretationen der EBA aufgrund von Anfragen aus der Kreditwirtschaft (mehrere EBA-Q&As 2017 und 2018) wird die derzeitige Auslegung zur Definition der spekulativen Immobilienfinanzierung gemäß Art. 4 Abs. 1 Z 79 CRR verschärft. Die EBA könnte so verstanden werden, dass bei Absicht, eine Immobilie mit Gewinn wiederzuverkaufen, von einer spekulativen Immobilienfinanzierung auszugehen sei. Das würde einen sprunghaften Anstieg der RWAs für Immobilienkredite (von derzeit 35% bzw. 50% auf 150%) bewirken und damit zu einer spürbaren Verteuerung von Immobilienkrediten führen. Die EZB hat dafür eine Frist bis Mitte 2019 für die signifikanten Institute gesetzt.