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Vereinbarung der Geltung von AGB und nachträgliche AGB-Änderung1)1)Geringfügig überarbeitete Fassung des Vortrags, den der Autor am 6.11.2018 im Rahmen des "Bankrechtforums 2018" hielt.

AbhandlungenDr. Markus KellnerÖBA 2019, 21 Heft 1 v. 15.1.2019

Einerseits zwingt der Gesetzgeber Unternehmer verstärkt dazu, AGB zu verwenden2)2)Bollenberger, ÖBA 2016, 26 ff.. Anderseits hat die Judikatur die Anforderungen an die wirksame Vereinbarung ihrer Geltung und ihre spätere Änderung merklich verschärft. AGB-Verwender finden sich dadurch in einer schwierigen Lage.

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