Die FMA hat am 10.10.2019 eine Neufassung der 2005 veröffentlichten Mindeststandards zur internen Revision veröffentlicht. Die Mindeststandards, die unter Umständen auch für direkt beaufsichtigte Institute von Bedeutung sein können, beschreiben die Aufgaben der internen Revision und die zugrunde liegenden Grundsätze. Zudem konkretisieren sie die Anforderungen an die Prüfungsdurchführung durch die interne Revision, die Konzernrevision und die Kommunikation der Aufsichtsbehörden mit der internen Revision. Die Aktualisierung berücksichtigt zwischenzeitliche regulatorische Entwicklungen wie u.a. die neuen Auslagerungsbestimmungen des § 25 BWG sowie die neuen Fit & Proper-Anforderungen im BWG und im FMA-Rundschreiben. Zudem ist die Abgrenzung der internen Revision zur Compliance-Funktion nach § 39 Abs. 6 BWG hinsichtlich Zweck und Aufgabenbereich klar festgehalten.