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Auszahlung von Sparguthaben trotz aufrechter pflegschaftsgerichtlicher Sperre

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2019/2619ÖBA 2019, 856 Heft 11 v. 15.11.2019

§§ 132, 133 AußStrG

§ 32 BWG.

In der besonderen Konstellation, dass für ein Konto irrtümlicherweise mehrere (von unterschiedlichen Gerichten) angeordnete Kontosperren bestehen, wirkt sich die Aufhebung einer einzelnen Sperre nicht auf die übrigen Sperren desselben Kontos aus. Die übrigen Kontosperren stellen daher weiterhin ein Auszahlungshindernis dar. Die Auszahlung wirkt für die Bank nicht schuldbefreiend.

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