Kreditzusagen sind ein wichtiger Bestandteil der Bankenpraxis. Sie treten in unterschiedlichen Formen auf und können anhand des Verbindlichkeitsgrads in unwiderrufliche und widerrufliche Zusagen unterteilt werden. Der Beitrag nimmt, ausgehend von einem Beispiel, eine zivilrechtliche Einordnung von Kreditzusagen vor und untersucht deren bilanzielle Beurteilung in der nationalen und internationalen Rechnungslegung. Dabei kommt der Abgrenzung zwischen unwiderruflichen und widerruflichen Kreditzusagen eine vordergründige Rolle zu.