Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat am 3.10.2019 ein Konsultationspapier zu den Bestimmungen der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) veröffentlicht.
Gemäß Art. 38 MAR erstattet die Europäische Kommission Bericht über die Anwendung der Marktmissbrauchsverordnung und ggf. über die Erforderlichkeit einer Überarbeitung, u.a. in Bezug