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Keine Anlegerentschädigung bei Kauf über Börse.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2019/2608ÖBA 2019, 751 Heft 10 v. 15.10.2019

§§ 1, 3, 75, 108 WAG 2007

§ 1 BWG.

Die Entschädigungseinrichtung haftet nicht für jeden von einer Wertpapierfirma (auch betrügerisch) herbeigeführten Schaden des Anlegers aus einer Veranlagung, sondern nur unter den Voraussetzungen des § 75 Abs 3 WAG 2007.

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