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Stundungsvereinbarungen als entgeltlicher Zahlungsaufschub im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes

AbhandlungenRA Univ.-Prof. Dr. Christian Rabl, RAA Dr. Reinhard SchambergerÖBA 2019, 713 Heft 10 v. 15.10.2019

Die Frage, ob auf Raten- und Stundungsvereinbarungen, die Inkassoinstitute im Auftrag und Namen ihrer Auftraggeber mit deren Schuldnern schließen, die Verbraucherkredit-Richtlinie (VK-RL)1)1)RL 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.4.2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates, ABl L 2008/133, 66. und das Verbraucherkreditgesetz (VKrG)2)2)Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG), BGBl I 2010/28 idF BGBl I 2017/93. anzuwenden sind, beschäftigt seit geraumer Zeit sowohl Lehre als auch Rechtsprechung. Ein mehr als fünf Jahre andauernder Rechtsstreit hat nicht die erhoffte Rechtssicherheit gebracht. Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über den nunmehr rechtskräftig entschiedenen Anlassfall und zeigt neue Lösungsansätze auf.

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