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Verjährungsrechtliche Trennungsthese: Abgrenzung eigenständiger Beratungsfehler

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2018/2500ÖBA 2018, 661 Heft 9 v. 15.9.2018

§ 1489 ABGB

Die gesonderte Verjährung mehrerer Beratungsfehler setzt voraus, dass sie als eigenständige, den geltend gemachten Anspruch begründende Pflichtverletzungen zu qualifizieren sind. Ob das der Fall ist, ist in erster Linie nach engen inhaltlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, nämlich danach, ob die Aufklärungsfehler einen engen inhaltlichen Bezug zueinander haben.

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