§§ 367, 863, 1052, 1295 ABGB
Ein erst nach Übergabe der Kaufsache an den Käufer vereinbarter Eigentumsvorbehalt ist unwirksam.
Ist allen Beteiligten klar, dass der Kauf durch eine Bank finanziert werden soll, ist iA die schlüssige Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts anzunehmen.