Bei der vereinfachten Gründung nach § 9a GmbHG ist es erstmals zulässig, eine GmbH ohne Mitwirkung eines Notars und zum Teil online zu gründen. Dabei sollen Banken einige Aufgaben übernehmen, die ansonsten der Notar erfüllt. Der Beitrag stellt die vereinfachte Gründung nach § 9a GmbHG vor und geht schwerpunktmäßig auf Fragen ein, die für Banken interessant sind.