Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Kapitalmarktgesetzes (KMG) und des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG) setzt Art. 1 Abs. 3 sowie Art. 3 Abs. 2 der Prospekt-Verordnung (EU) 2017/1129 in nationales Recht um und bezweckt eine Vereinfachung des Prospektrechts sowie eine Harmonisierung der Begrifflichkeiten und Anwendungsfälle im KMG und im AltFG. Zu diesem Zweck enthält der Entwurf Maßnahmen zur Harmonisierung der bisherigen und zur Schaffung von neuen Schwellenwerte für die Abgrenzung zwischen den beiden Gesetzesmaterien. Darüber hinaus geht es dem Gesetzgeber um die Schaffung von Erleichterungen bei der Emission von Wertpapieren und Veranlagungen. Im Einzelnen sind insbesondere die folgenden Anpassungen von Bedeutung: