Am 24.4.2018 wurde der Verordnungsentwurf der Finanzmarktaufsicht (FMA) über die Meldungen zur Erhebung granularer Kreditdaten (Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018, GKE-V 2018) veröffentlicht. Durch die Verordnung sollen die Meldeinhalte und die Terminologie an jene der AnaCredit-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/867 ) angepasst werden, um eine integrierte Datenerhebung im Bereich der Kreditdaten und Risikoinformationen zu ermöglichen. Die GKE-V 2018 spezifiziert nicht nur die Meldeinhalte für die Meldung granularer Kreditdaten, sondern auch die Meldeinhalte für die Stammdatenmeldungen zu Gegenparteien. Zudem werden die Meldefristen und die Form der Meldung festgelegt.