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7. Sonstige Themen

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2018, 307 Heft 5 v. 15.5.2018

4. EU-Geldwäsche-Richtlinie

Änderung der 4. Geldwäsche-Richtlinie – Einigung in den Trilogverhandlungen

Im Dezember 2017 hat es eine Einigung in den Trilogverhandlungen zu den Änderungen der 4. Geldwäsche-Richtlinie gegeben. Die sog. 5. Geldwäsche-Richtlinie sollte bis Mitte 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht sein. Die Richtlinie ist dann innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen. Die finale Beschlussfassung erfolgte im EU-Parlament am 18. April.

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