4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Änderung der 4. Geldwäsche-Richtlinie – Einigung in den Trilogverhandlungen
Im Dezember 2017 hat es eine Einigung in den Trilogverhandlungen zu den Änderungen der 4. Geldwäsche-Richtlinie gegeben. Die sog. 5. Geldwäsche-Richtlinie sollte bis Mitte 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht sein. Die Richtlinie ist dann innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen. Die finale Beschlussfassung erfolgte im EU-Parlament am 18. April.