vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Alternativveranlagung: Feststellungen bedeutungslos?

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2018/2455ÖBA 2018, 292 Heft 4 v. 15.4.2018

§§ 1293, 1295, 1323 ABGB

§ 273 ZPO

Wenn konkrete Angaben des Anlegers und Feststellungen zur alternativen Veranlagung schwer möglich sind, ist festzustellen, für welche "Anlageart" er sich bei ordnungsgemäßer Beratung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit entschieden hätte. Maßgebend für den Schadenersatzanspruch in Geld ist dann die typische Entwicklung solcher Anlagen, wobei Ausreißer unbeachtlich wären; ggf ist auf § 273 ZPO zurückzugreifen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!