Mittlerweile haben Rat und EP einer Verschiebung der Anwendungsfrist auf 1.10.2018 sowie der Umsetzungsfrist auf 1.7.2018 zugestimmt. Sobald die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht wird – womit demnächst zu rechnen ist – tritt diese rückwirkend in Kraft.