Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)
Neben einer Verschiebung der Anwendungsfrist (auf 1. Oktober 2018) wird auch über eine Verschiebung der Umsetzungsfrist auf 1. Juli 2018 verhandelt. Obwohl eine solche Verschiebung als bereits fixiert gilt, wird diese aufgrund der notwendigen Plenarsitzungen des EU-Parlaments erst Ende März in Kraft treten können. Die Verschiebung soll zwar rückwirkend gelten, dennoch ergibt sich ein juristischer Graubereich zwischen 23. Februar 2018 (ursprüngliche Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten) und dem Tag des Inkrafttretens der Verschiebung.