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Zur Zurechnung kundennäherer WPDLU

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2018/2431ÖBA 2018, 142 Heft 2 v. 15.2.2018

§ 1313a ABGB

Der Geschäftsherr haftet nicht nach § 1313a ABGB, wenn das Verhalten des Gehilfen aus dem allgemeinen Umkreis des Aufgabenbereichs herausfällt, den der Gehilfe im Rahmen der Interessenverfolgung für den Geschäftsherrn wahrzunehmen hatte.

OGH 25. 10. 2017, 3 Ob 165/17m

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