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Stopp-Loss-Order: keine Haftung der Bank für Slippage Risiko

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2018/2425ÖBA 2018, 68 Heft 1 v. 15.1.2018

§§ 914, 988, 1299 ABGB

§ 502 ZPO

Dass es nach der Durchführung einer Stop-Loss-Order wieder zu einer Kurserholung kommen kann, die – ex-post betrachtet – ein Zuwarten hätte sinnvoll erscheinen lassen, macht ein solches Sicherungsmittel für FX-Kredite ex ante nicht generell untauglich.

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