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AIFMG und Stiftungen

AbhandlungenMag. Robert Hellwagner, RA Dr. Thomas SeeberÖBA 2018, 23 Heft 1 v. 15.1.2018

Der nachfolgende Artikel1)1)Vorliegender Artikel spiegelt die persönliche Meinung der Autoren wider. befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen österreichische Privatstiftungen gemäß dem Privatstiftungsgesetz 19932)2)https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003154 (PSG) als alternative Investmentfonds unter das österreichische AIFMG3)3)https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008521 (Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz) fallen. Das Thema wird aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet, insbesondere werden anhand der Methodologie der AIFMD4)4)RL 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8.6.2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr 1060/2009 und (EU) Nr 1095/2010, ABl L 174/1. (Alternative Investment Fund Managers Directive) bzw des AIFMG mögliche Ausnahmetatbestände diskutiert.

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