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NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2018, 1 Heft 1 v. 15.1.2018

Basel IV

Am 7.12.2017 hat der Basler Ausschuss eine Einigung bei der Finalisierung von Basel III (sog Basel IV) erzielt. Damit wurden erhebliche Änderungen sowohl beim Kreditrisiko-Standardansatz als auch beim IRB-Ansatz beschlossen. Staatsanleihen mit entsprechendem Länderrating können weiterhin mit null gewichtet werden. Weiters werden durch Basel IV die Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken neu geregelt und für IRB-Banken ein sogenannter Outputfloor basierend auf dem Standardansatz in Höhe von 72,5% vorgeschrieben.

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