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Geschlossener Fonds: keine Aufklärungspflicht über Höhe der Innenprovision.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2018/2534ÖBA 2018, 900 Heft 12 v. 15.12.2018

§§ 1299, 1489 ABGB.

Der Berater entspricht seiner Verpflichtung zur Offenbarung von Interessenkollisionen schon dadurch, dass er dem Anleger das Faktum der Zahlung einer Innenprovision offen legt; ihre Höhe muss er nicht offenlegen.

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