Regierungsprogramm – Goldplating
Mitte November wurde ein erstes Sammelgesetz mit ca. 40 Bestimmungen in den Ministerrat eingebracht und zur Begutachtung versandt. Erfreulich ist, dass die gem. § 35 BWG verpflichtend im Kassensaal von Banken auszuhängenden Angaben über Sparzinsen, Entgelte, AGB und Informationen über die Einlagensicherung durch eine Offenlegung auf der Homepage abgelöst werden sollen. Der tagesaktuell zu haltende Aushang der Wechselkurse ist nicht mehr zeitgemäß und stellt einen unnötigen bürokratischen Aufwand für Kreditinstitute dar und soll gestrichen werden.