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VfGH hält Bankomatgebühren für grundsätzlich zulässig, sofern diese mit den Verbrauchern ausgehandelt werden. Unzulässig ist es freilich, die Kreditinstitute mit den Gebühren von Drittanbietern zu belasten (§ 4a VZKG).

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Karl StögerÖBA 2018/54ÖBA 2018, 830 Heft 11 v. 15.11.2018

§§ 4 Abs 2, 4a, 26 Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG), §§ 1, 2 Abs 3 Z 15 Zahlungsdienstgesetz (ZaDiG), Art 140 Abs 1 Z 1 lit c B-VG

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