vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Forderungsanmeldung zur nachträglichen Meistbotsverteilung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2018/2509ÖBA 2018, 743 Heft 10 v. 15.10.2018

§§ 209, 210, 211, 234 EO

§ 1422 ABGB.

Die Vorschriften über die Verteilungstagsatzung gelten sinngemäß für die Nachtragsverteilung, die ein neues Verfahren ist, nicht bloß für die Fortsetzung der früheren Verteilung. Forderungen können neuerlich angemeldet und dabei modifiziert werden. Frühere Forderungsanmeldungen behalten aber auch dann ihre Gültigkeit, wenn sie nicht ausdrücklich aufrecht erhalten werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!