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Verjährung des Anlegerschadens im Amtshaftungsrecht

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2386ÖBA 2017, 639 Heft 9 v. 15.9.2017

§ 1489 ABGB

§ 6 AHG

Sobald im Vermögen des späteren Amtshaftungsklägers ein Nachteil eingetreten ist, beginnt die absolute 10-Jahresfrist des § 6 AHG zu laufen. Anlegerschäden treten in dem Moment ein, da sich das Vermögen des Anlegers anders zusammensetzt, als von ihm gewünscht.

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