Am 31.5.2017 veröffentlichten die ESAs ein Konsultationspapier über RTS zu den Maßnahmen, die von Kreditinstituten (KI) und Finanzinstituten (FI) zur Minderung des Risikos von Geldwäsche zu treffen sind, wenn die Umsetzung gruppenweit anzuwendender Strategien und Verfahren nach dem Recht eines Drittlandes nicht zulässig ist.