Ein Beschluss des Obersten Gerichtshofes (OGH) führt dazu, dass die FMA Nachrangdarlehen und qualifizierte Nachrangdarlehen als Veranlagungen im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) einstuft. Die FMA änderte in diesem Zusammenhang auch ihr Informationsdokument zu Nachrangdarlehen.