vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4. Steuerrecht

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2017, 449 Heft 7 v. 15.7.2017

GMSG – Automatischer Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten

Gemäß GMSG ("Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz") müssen österreichische Finanzinstitute sowie österreichische Zweigniederlassungen ausländischer Finanzinstitute Kontodaten ihrer Kunden überprüfen und dem BMF bestimmte Kontoinformationen (Name, Adresse, Kontonummer, Kontosaldo, Gesamtbruttobetrag der Zinsen, Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen etc) über nicht in Österreich steuerpflichtige Kontoinhaber für Besteuerungszeiträume ab dem 1.10.2016 übermitteln.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!