§§ 31, 37 BWG
§ 3 ZaDiG
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art 4 Nr 14 ZaDiRL dahin auszulegen, dass auch ein Online-Sparkonto, auf das der jeweilige Kunde (mit täglicher Fälligkeit und ohne besondere Mitwirkung der Bank) im Wege des Telebanking Einzahlungen auf ein auf ihn lautendes und Abhebungen von einem auf ihn lautenden Referenzkonto (ein Girokonto in Österr) durchführen kann, unter den Begriff des "Zahlungskontos" zu subsumieren ist und daher vom Anwendungsbereich der RL erfasst wird?