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Leistungsfrist für das Verbot, sich auf verbotene Klauseln zu berufen!

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2351ÖBA 2017, 433 Heft 6 v. 15.6.2017

§ 28 KSchG

§ 409 ZPO

Um das urteilsmäßige Verbot zu erfüllen, sich auf die bekämpften Klauseln in bestehenden Verträgen zu berufen, ist dem AGB-Verwender eine Leistungsfrist zu gewähren.

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