Der Beitrag untersucht nach Überlegungen zu den Grundlagen des schadenersatzrechtlichen Verjährungsrechts die Frage, welche Auswirkungen das Vorliegen mehrerer Aufklärungspflichtverletzungen auf den Beginn der kurzen Verjährungsfrist des § 1489 ABGB hat. Dabei wird ebenso auf die Problematik der Abgrenzung einzelner Pflichtverletzungen wie auf relevante zivilprozessuale Aspekte eingegangen.