Mit der Verbreitung virtueller Währungen wie Bitcoin muss sich die Rechtswissenschaft die Frage stellen, wie mit diesem neuen Phänomen privatrechtlich umzugehen ist. Die unternehmerische Praxis ist derzeit augenscheinlich noch verunsichert oder lebt nach dem Prinzip Ubi non accusator, ibi non iudex. Dieser Beitrag zeigt auf, wo eine Klärung offener Fragen geboten ist, und bietet erste Ansatzpunkte für die Behandlung des derivativen Erwerbs durch Rechtsgeschäft sowie die Nutzung virtueller Währungen als Sicherheiten. Keinesfalls erhebt der Autor mit diesem Beitrag einen Anspruch auf letztgültige Lösung, vielmehr soll der Beitrag als Grundlage für den weiteren Diskurs dienen.