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Privatrechtliche Einordnung virtueller Währungen*)*)Der Beitrag basiert auf einem Vortrag vom 30. März 2017 am Juridikum Wien.
Der Autor möchte an dieser Stelle Dr. Koji Takahashi danken, Professor an der Doshisha University Law School (Kyoto, Japan). Prof. Takahashi forscht unter anderem im Bereich Blockchain und internationaler Handel. Die Idee für diesen Artikel ist beim gemeinsamen Gespräch entstanden. Viele wertvolle Überlegungen finden sich auf Prof. Takahashis Blog unter http://cryptocurrencylaw.blogspot.co.at Weiters spricht der Autor Philipp Ley seinen Dank aus, der in der Vorbereitung dieses Artikels einen wertvollen Beitrag geleistet hat.

AbhandlungenRA Dr. Oliver VölkelÖBA 2017, 385 Heft 6 v. 15.6.2017

Mit der Verbreitung virtueller Währungen wie Bitcoin muss sich die Rechtswissenschaft die Frage stellen, wie mit diesem neuen Phänomen privatrechtlich umzugehen ist. Die unternehmerische Praxis ist derzeit augenscheinlich noch verunsichert oder lebt nach dem Prinzip Ubi non accusator, ibi non iudex. Dieser Beitrag zeigt auf, wo eine Klärung offener Fragen geboten ist, und bietet erste Ansatzpunkte für die Behandlung des derivativen Erwerbs durch Rechtsgeschäft sowie die Nutzung virtueller Währungen als Sicherheiten. Keinesfalls erhebt der Autor mit diesem Beitrag einen Anspruch auf letztgültige Lösung, vielmehr soll der Beitrag als Grundlage für den weiteren Diskurs dienen.

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