§§ 1313, 1313a ABGB
§§ 1, 34, 35, 46 WAG 2007
Die Sparkassengruppe ist keine Gruppe iSv § 1 Z 32 WAG 2007. Die Mitgliedschaft in einem gemeinsamen Haftungsverbund bewirkt noch keine wechselseitige Wissenszurechnung und begründet auch keinen Interessenkonflikt iSv §§ 34, 35 WAG 2007.