Insolvenzrecht
Richtlinienvorschlag zur Restrukturierung
Die EU-Kommission hat Ende November 2016 einen Richtlinienvorschlag für eine erste Harmonisierung des europäischen Insolvenzrechts veröffentlicht.
Die Richtlinie ist auf sämtliche Unternehmen mit Ausnahme von Finanzinstituten anwendbar und setzt den Fokus auf die Harmonisierung der Grundsätze des Restrukturierungsverfahrens, Bestimmungen zur "zweiten Chance" und Maßnahmen, um die Effizienz von Restrukturierungsverfahren zu erhöhen. Nach Ansicht der Europäischen Kommission soll auch die Finanzindustrie von diesem Vorschlag profitieren, da NPLs (Non-Performing Loans) reduziert und weitere NPLs vermieden werden.