Übermittelt der Zahlungsdienstleister dem Zahlungsdienstnutzer Informationen über eine Mailbox auf einer Electronic-Banking-Website, so können diese nur dann als iS von Art 41 Abs 1 und Art 44 Abs 1 der Zahlungsdiensterichtlinie mitgeteilt angesehen werden, wenn mit einer solchen Übermittlung einhergeht, dass der Zahlungsdienstleister von sich aus tätig wird, um den Zahlungsdienstnutzer davon in Kenntnis zu setzen, dass die Informationen auf der Website vorhanden und verfügbar sind
RechtsprechungGerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerÖBA 2017/75ÖBA 2017, 274 Heft 4 v. 15.4.2017