§§ 1000, 1335, 1480 ABGB
§ 110 IO
Eine titulierte Insolvenzforderung kann im Prüfungsprozess nicht wegen angeblicher materieller Unrichtigkeit bekämpft werden.
§§ 1000, 1335, 1480 ABGB
§ 110 IO
Eine titulierte Insolvenzforderung kann im Prüfungsprozess nicht wegen angeblicher materieller Unrichtigkeit bekämpft werden.