Zahlreiche Sondergesetze erlegen Unternehmern Informationspflichten gegenüber Verbrauchern auf und schreiben dabei gleichzeitig vor, wie diese Pflichten zu erfüllen sind. Während sich bezüglich der verlangten Art und Weise der Informationserteilung beim analogen Vertragsabschluss kaum Fragen stellen, bestanden im Onlinegeschäft und insb im Online-Banking bislang erhebliche Unklarheiten. Eine rezente Entscheidung des EuGH*) schafft nun erstmals klare Verhältnisse.