Am 17.2.2017 wurde ein Entwurf für eine Verordnung (VO) der FMA veröffentlicht, mit der die VO über die Anlage zum Prüfbericht (AP-VO) geändert werden soll. Die Anpassungen wurden nötig, da sich durch das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) unter anderem Änderungen bei den Prüfpflichten des Bankprüfers ergaben.