Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2002/47/EG – Geltungsbereich – Begriffe ‚Finanzsicherheit‘, ‚maßgebliche Verbindlichkeiten‘ und ‚Bestellung‘ einer Finanzsicherheit – Möglichkeit, eine Finanzsicherheit zu verwerten, auch wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde – Vertrag über ein Girokonto mit einer Pfandrechtsklausel;